Rechtsgebiete
Juristisch konzentriere ich mich vorallem auf Familien – und Erbrecht.
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie und in Lebensgemeinschaften. Dabei unterstütze ich Sie gerne unter anderem bei:
– Scheidungen und Trennungen, einschließlich der Regelung von Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
– Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.
– Konflikten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht oder der elterlichen Sorge.
Mein Ziel ist es, auch in schwierigen und emotional belastenden Situationen für Klarheit zu sorgen und gemeinsam mit Ihnen die besten Lösungen für Ihre Familie zu finden. Hierfür kommt entweder eine einvernehmliche Regelung in Betracht oder die Vertretung Ihrer Interessen in einem gerichtlichen Verfahren.

Erbrecht
Das Erbrecht betrifft die rechtliche Nachfolge nach einem Todesfall und die damit verbundenen Fragen. In diesem sensiblen Bereich unterstütze ich Sie gerne bei:
– Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihren letzten Willen rechtlich verbindlich festzulegen
– Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
– Klärung und Durchsetzung von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen
– Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung, um Konflikte unter Erben zu vermeiden oder zu lösen.
Ein klar geregelter letzter Wille kann Angehörige häufig vor Streitigkeiten und Unsicherheiten bewahren.
Mit fachlichem Rat und einer individuellen Herangehensweise helfe ich Ihnen, Ihre familien – und erbrechtlichen Anliegen zu klären. Dabei ist mir eine einfühlsame Begleitung in diesen emotional herausfordernden Situationen besonders wichtig.

Aber auch bei Fragen zu sonstigen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.